Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsverhältnis und Auftragserteilung

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und upstairs.media, Christoph Peters, M. Eng., im folgenden upstairs.media genannt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers oder abweichende Erklärungen finden keine Geltung.
  2. Aufträge nimmt upstairs.media nur zu den nachstehenden Bedingungen an und führt sie nur danach aus.
  3. Die Auftragserteilung hat schriftlich zu erfolgen. Erteilte Aufträge, auch bei fernmündlicher Übermittlung oder mittels Fax oder per Email sind für den Auftraggeber bindend, für upstairs.media jedoch erst nach Auftragsbestätigung. In der Auftragsbestätigung werden der Inhalt und Umfang des Auftrages, sowie seine Kosten dargestellt. Erfolgt eine Auftragserteilung nur mündlich, gehen eventuelle Kommunikationsfehler zu Lasten des Auftraggebers. upstairs.media behält sich die Annahme eines Auftrags vor.
  4. Werden nach Auftragsbestätigung weitere Leistungen in Auftrag gegeben, führt upstairs.media diese nur aus, wenn sie ebenfalls bestätigt wurden.
  5. Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses verantwortlich und sachverständig leiten, sowie autorisiert sind rechtswirksame Entscheidungen zu treffen. Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich unverzüglich mitzuteilen. upstairs.media gibt dieser Person die Möglichkeit nach Absprache bei allen entscheidenden Phasen der Herstellung anwesend zu sein.
  6. Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um ggf. lenkend in die Durchführung des Vertrags eingreifen zu können.

2. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Insbesondere hat er upstairs.media alle für die Ausführung des Vertrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass upstairs.media eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können.
  2. Der Auftraggeber sichert zu, dass von ihm mitgeteilten Daten richtig sind. Bei Änderungen verpflichtet er sich, jeweils unverzüglich upstairs.media über Änderungen der mitgeilten Daten zu unterrichten. Auf Anfrage von upstairs.media verpflichter er sich, die aktuelle Richtigkeit mitgeteilter Daten zu bestätigen.
  3. Sofern sich der Auftraggeber verpflichtet hat, upstairs.media im Rahmen der Vertragsdurchführung Materialien zu beschaffen, hat der Auftraggeber diese umgehend und in einem gängigen, verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine aufwendige Konvertierung des vom Auftraggeber überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass upstairs – multimediale Konzepte die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
  4. Dem Auftraggeber obliegt die Bereitstellung der notwendigen funktionsfähigen technischen Infrastruktur die zur Nutzung der von upstairs.media hergestellten Werke erforderlich ist.

3. Herstellung

  1. Die Arbeiten von upstairs.media erfolgen auf Grundlage eines vom Auftragsgeber zur Verfügung gestellten oder von ihm genehmigten Konzepts, Drehbuchs, Storyboards und/oder einer schriftlich festgehaltenen Besprechung.
  2. upstairs.media wird alle beauftragten Werke in einer Qualität herstellen, die dem durch seine Musterrolle (Showreel) erwiesenen Qualitätsstandards seines Betriebes entspricht.
  3. Ein erstelltes Konzept kann bei Abnahme nur solange kostenfrei geändert werden, wenn das Konzept nicht in seiner Art komplett verändert wird. Wird ein Konzept inhaltlich und von der Umsetzung her so verändert, dass das ursprüngliche Konzept nicht mehr vorhanden ist, entsteht ein neues Konzept und daher auf eine festzulegende Weise vergütet werden.
  4. Die künstlerische und technische Gestaltungsverantwortung des multimedialen Konzepts obliegt upstairs.media.
  5. Die Verantwortung für sachliche und fachliche Richtigkeit des Inhalts und die rechtliche Zulässigkeit obliegt dem Auftraggeber.
  6. Foto- und Videoaufnahmen mit einer Drohne werden nur im Rahmen der europäischen und nationalen, zum Zeitpunkt der Aufnahmen gültigen Bestimmungen durchgeführt. Der Aufstieg von Drohnen ist wetterabhängig und kann bei Regen, Wind, Nebel, Schnee, zu kalten/zu heißen Temperaturen oder sonstigen ungünstigen Wetterbedingungen nicht stattfinden. Ob ein Start stattfinden kann, entscheidet der Steuerer von upstairs.media vor Ort. Der Auftraggeber ist für die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers oder sonstigen Berechtigten der Aufstiegsstelle verantwortlich.
    Sind für den Aufstieg der Drohne besondere Genehmigungen notwendig, werden dafür Kosten dafür von upstairs.media den Auftraggeber in Rechnung gestellt.

4. Kosten

  1. Für die Erstellung eines Konzeptes fallen Kosten an. upstairs.media informiert den Auftraggeber beim Erstgespräch darüber und über die Höhe der Kosten. Beauftragt der Auftraggeber upstairs.media mit der Erstellung eines oder mehrerer Konzepte, so sind die vereinbarten Kosten auch dann vom Auftraggeber zu tragen, wenn er das Konzept nicht umsetzen lässt.
  2. Alle vertraglich vereinbarten Beträge (ob mündlich oder schriftlich) sind Nettobeträge in Euro und verstehen sich zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  3. Die vereinbarten Beträge beziehen sich auf sämtliche Kosten der Erstellung. Er ist für upstairs.media verbindlich, sofern das Werk nach den bei Auftragserteilung gegebenen Richtlinien und Unterlagen hergestellt wurde.
  4. Will upstairs.media vom genehmigten Konzept abweichen und werden dadurch Mehrkosten verursacht, bedürfen diese der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
  5. Wünscht der Auftraggeber die Beschäftigung von Darstellern, Sprechern oder sonstigen Mitwirkenden, die aufgrund ihrer herausragenden Stellung oder aus anderen Gründen Honorarforderungen über dem branchenüblichen Durchschnitt stellen, hat er die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.

5. Abnahme

  1. Eine Abnahme erfordert eine unverzügliche schriftliche Bestätigung.
  2. Vor der Endfertigung verpflichtet sich der Auftraggeber die Sichtungskopie abzunehmen. Die bei der Abnahme entstehenden Änderungswünsche werden vom Auftraggeber schriftlich festgehalten und von upstairs.media kostenfrei ausgeführt, sofern sie nicht aus vorherigen Abnahmen der Zwischenstadien ersichtlich gewesen sind oder sich konträr zu den vorher vereinbarten Leistungen verhalten.
  3. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Anzeige von Änderungswünschen schriftlich und innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt oder Sichtung der Sichtungskopie durchzuführen. Nach Ablauf der 14 Tage gilt das Werk als abgenommen.
  4. Bei Änderungen die auf ein Verschulden des Auftraggebers zurückzuführen sind, sind die Mehrkosten in voller Höhe zu tragen.
  5. Die Änderungen werden vom Auftraggeber bei einer weiteren Abnahme abgenommen. Weitere Änderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  6. Gilt die Sicherungskopie als abgenommen wird der Auftrag endgefertigt. Änderungswünsche nach der Abnahme gehen zu Lasten das Auftraggebers.
  7. Technisch bedingt Mängelrügen und Beanstandungen sind upstairs.media seitens des Auftraggebers schriftlich und unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Abnahme anzuzeigen. Sollten die Mängel und Beanstandungen gerechtfertigt sind, wird upstairs.media die Mängel kurzfristig beseitigen so es die betrieblichen und technischen Möglichkeiten erlauben.
  8. Künstlerische Unstimmigkeiten sind kein Mangel.
  9. Ist der Film nach dem abgenommenen Konzept und den Vorgaben des Auftraggebers unter den vorher bekannten Qualitätsanforderungen hergestellt worden, so ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet.

6. Lieferbedingungen

  1. upstairs.media bemüht sich stets um die bestmögliche Einhaltung der gegenüber dem Auftraggeber mitgeteilten Lieferzeiten oder Termine. Es handelt sich dabei nicht um rechtlich bindende Fixtermine, außer diese wurden schriftlich so vereinbart und ausschließlich als solche deklariert. In der Auftragsbestätigung aufgeführte zeitliche Benennungen stellen keine ausreichende Deklarierung dar.
  2. Der Zeitpunkt der Ablieferung der Sichtungskopie wird zwischen upstairs.media und dem Auftraggeber bei der letzten Besprechung vor Produktionsbeginn festgelegt. upstairs.media unterrichtet den Auftraggeber im Übrigen über den zeitlichen Ablauf der Herstellungsarbeiten.
  3. Erkennt upstairs.media, dass der Zeitplan nicht eingehalten werden kann, wird der Auftraggeber unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung unterrichtet.
  4. Kommt es zu zeitlichen Verzögerungen aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder aus sonstigen Gründen die der Auftraggeber zu vertreten hat (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.), kann der Fertigstellungstermin mindestens um die Zeitspanne überschritten werden, um welche sich die Herstellungszeit verzögert bzw. unterbrochen war. Die Voraussetzung dafür ist, dass binnen dieser Zeit bei Zugrundelegung eines vernünftigen wirtschaftlichen Maßstabes die Fertigstellung möglich ist. Verzögert sich der Produktionsablauf durch Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers um mehr als 6 Monate, so ist upstairs.media berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bis dahin angefallene Aufwände hat der Auftraggeber zu tragen.
  5. Wird der Zeitplan aus Gründen überschritten, die upstairs.media trotz Einhaltung der gebotenen Sorgfalt nicht beeinflussen kann (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation, Wetterumschwung etc.) verschiebt sich der Abnahmezeitpunkt entsprechend.
  6. Hält upstairs.media den Abgabetermin nicht ein, ist der Auftraggeber verpflichtet, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, binnen derer upstairs.media die Sichtungskopie abzuliefern hat.

7. Zahlungsbedingungen

  1. Soweit nicht anders vereinbart gilt folgendes Zahlungsweise:
    25% der Summe nach Auftragserteilung
    25% der Summe vor Beginn der Umsetzung
    50% der Summe nach Abnahme durch den Auftraggeber
  2. Sind in der Kalkulation Vorkosten enthalten wie Casting, Reisekosten, Motivsuche etc. so sind diese bei Auftragserteilung in voller Höhe zu begleichen.
  3. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug und in voller Höhe sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Bei Verzug nach Ablauf eines vereinbarten Zahlungsziels oder Zugang einer Mahnung aber spätestens 14 Tage nach Erhaltung der Rechnung ist der Rechnungsbetrag mit 5% über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu verzinsen. Für eine Mahnung wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben. Falls ein höherer Verzugsschaden nacheisbar entstanden ist, ist upstairs.media berechtigt diesen geltend zu machen.
  4. Skonto wird nicht gewährt.
  5. Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch von upstairs.media ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
  6. Bei erheblichen, schriftlich abgemahnten Vertragsverstößen, Zahlungsverzug, wesentlicher Vermögensverschlechterung, Zahlungseinstellung oder Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens des Auftraggebers ist upstairs.media zum sofortigen Rücktritt von allen mit dem Auftraggeber bestehenden Verträgen berechtigt. Das gleiche Recht steht dem Auftraggeber zu.
  7. Der Auftraggeber stimmt zu, dass die Rechnungen in einem elektronischen Format übermittelt werden dürfen. Stimmt er dem nicht zu, fällt eine Versandkostenpauschale je Rechnung in Höhe von 2,00€ an.
  8. Bei einem nicht durch upstairs.media zu verantwortenden Stillstand eines Projekts oder bei dauerhaftem Nichterreichen des Auftraggebers ist upstairs.media berechtigt nach Ablauf von 6 Monaten ab der letzten schriftlichen Nachricht des Auftraggebers die kompletten bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen abzurechnen.

8. Rücktritt des Auftraggebers

  1. Bei einer Stornierung des Auftrages sind die im Folgenden aufgeführten Anteile des vertraglich vereinbarten Betrages zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten:
    Stornierung bis 50 Tage vor dem vereinbarten Produktionsbeginn: 10%
    Stornierung bis 10 Tage vor dem vereinbarten Produktionsbeginn: 50%
    Stornierung unter 10 Tage vor dem vereinbarten Produktionsbeginn: 80%
    Sollten die bis dahin erbrachten Leistungen und Aufwendungen die jeweilige Summe übersteigen, sind die Kosten dafür ebenfalls zu erstatten.

9. Haftung und Versicherung

  1. upstairs.media verpflichtet sich, erteilte Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung bekannter technischer Vorgaben und Informationen nach den geltenden Regeln und dem Stand der Technik auszuführen.
  2. Vom Auftraggeber erteilte Informationen werden wir vertraulich behandelt, auch nach Erledigung des Einzelauftrags. Uns übergebene Unterlagen werden nach Erledigung des Auftrags an den Auftraggeber zurückgegeben.
  3. Ansprüche wegen Schäden des Vertragspartner, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. upstairs.media haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.
  4. upstairs.media trägt ausschließlich die Verantwortung für die technische und künstlerische Gestaltung des beauftragten Werkes als Ganzen und seiner Teile.
  5. upstairs.media haftet ausschließlich für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
  6. Sollten upstairs.media seitens der Auftraggebers überlassene Materialien Schaden erleiden, so haftet upstairs.media nur für schuldhafter Verursachung des Schadens und das im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht. Schäden am Material die durch höhere Gewalt entstanden sind, sind von der Haftung ausgeschlossen.
  7. Alle an upstairs.media vom Auftraggeber übergebenen Gegenstände sind nicht versichert. Der Auftraggeber hat hierfür selber Sorge zu tragen.
  8. Personen die in Diensten des Auftraggebers stehen und an der Produktion teilnehmen sind nicht versichert. Der Auftraggeber hat hierfür selber Sorge zu tragen.
  9. Wünscht der Auftraggeber eine Versicherung der Produktion, hat er dies upstairs.media mitzuteilen und die draus entstehenden Kosten zu tragen.
  10. Werden Produktionsarbeiten auf Wunsch des Auftraggebers im eigenen oder in fremden Unternehmen durchgeführt ist eine Haftung für Störung des Betriebs seitens upstairs.media ausgeschlossen.
  11. Mit Ablieferung der Masterkopie geht das Risiko für das Kopiermaterial an den Auftraggeber über.
  12. Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen upstairs.media verjähren nach einem Jahr ab Anspruchentstehung, soweit nicht kürzere gesetzliche Verjährungsfristen bestehen.
  13. Soweit die Haftung von upstairs.media ausgeschlossen oder beschränkt ist, so gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungs- sowie Verrichtungsgehilfen.
  14. Der Auftraggeber haftet für die im Zusammenhang mit der Verwendung der von upstairs.media erstellten Werke stehenden Inhalte. Eine tendenzfremde Verwendung oder Verfälschung sowie strafrechtliche relevante Nutzungen, insbesondere die zur Herabwürdigung des Urhebers, abgebildeter Personen oder sonstiger Dritter inklusive Personenvereinigungen führen können, sind unzulässig.
  15. Der Auftraggeber ist auch dafür verantwortlich, dass er die Freigabe zur Veröffentlichung von den auf dem von upstairs.media erstellen Werken abgebildeten Personen einholt, soweit dies gesetzlich notwendig ist.
  16. Für jede aus der Veröffentlichung von Filmmaterial, Bildmaterial und/oder Ihrem Zusammenhang mit dem veröffentlichen Text ruhende Rechtsverletzung, insbesondere von allgemeinen Persönlichkeitsrechten, Kunsturheberrechts, Markenrechten und/oder Eigentumsrechten sowie Eingriffen in die Privatsphäre, ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Er allein ist in diesen Fällen dem Verletzten gegenüber schadenersatzpflichtig und stellt upstairs.media von allen gegenüber upstairs.media geltend gemachten Schadenersatzansprüchen frei.
  17. Dem Auftraggeber obliegt die Verpflichtung, von upstairs.media zum Zwecke des Zugangs zu Diensten erhaltene Passwörter ebenso wie sonstige Zugangskennungen und/oder persönliche Kennworte streng geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Alle Erklärungen, die unter Nutzung einer solchen Zugangskennung abgegeben werden, gelten als durch den Auftraggeber erfolgt. Der Auftraggeber trägt deshalb das Risiko einer unberechtigten Verwendung von Passwörter. Er hat upstairs.media unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass einem unbefugten Dritten Zugangskennungen oder ein persönliches Passwort bekannt ist. Außerdem ist der Auftraggeber verpflichtet, das Passwort sofort zu ändern, wenn er Anlass zu der Vermutung hat, dass ein Dritter davon Kenntnis erlangt haben könnte. Im Übrigen ist das persönliche Kennwort auch aus Sicherheitsgründen in regelmäßigen Abständen zu ändern. Wird ein persönliches Kennwort wiederholt falsch eingegeben, ist upstairs.media berechtigt, die Möglichkeit des Zugangs zu unterbinden. Dies gilt auch bei begründetem Verdacht, dass Zugangsdaten eines Nutzers unberechtigt durch Dritte genutzt werden. upstairs – multimediale Konzepte wird den Auftraggeber schnellstmöglich darüber informieren, wenn eine solche Zugangssperre verhängt wird.
  18. upstairs.media haftet nicht für Schäden die durch die Nichteinhaltung von Terminen entstanden sind, sofern sie nicht von upstairs.media zu verantworten sind.

10. Nutzungsrechte

  1. Alle erstellten Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von upstairs.media.
  2. Die ausschließlichen Nutzungsrechte des Werks gehen nach Bezahlung im vereinbarten Umfang (zeitlich und räumlich) an den Auftraggeber über. Bis zur vollständigen Bezahlung ist dem Auftraggeber der Einsatz von upstairs.media erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet.
  3. Dem Auftraggeber ist es freigestellt das Werk unter Berücksichtigung des gelieferten Datenformates in beliebiger Anzahl zu vervielfältigen. Umkonvertierungen in ein anderes Datenformat sind, sofern nicht mit upstairs.media abgesprochen und finanziell abgegolten, nicht zulässig.
  4. Bei der Vervielfältigung muss stets der Urheberschaftsvermerk von upstairs.media enthalten sein.
  5. Von der Rechteübertragung ausgeschlossen sind: Formatumwandlungen, Rechte zu Änderung und Bearbeitung von Bild und/oder Ton, Erweiterung, Synchronisation, Erstellung von Fremdsprachenfassungen, die Verwendung von Ausschnitten von Bild und/oder Ton.
  6. Der Auftraggeber kann weiterführende Rechte in einer zusätzlichen vertraglichen Übereinstimmung mit upstairs.media erwerben.
  7. Der Auftraggeber ist verpflichtet alle Bearbeitungen oder von upstairs.media genehmigten Änderungen durch upstairs.media selbst vornehmen zu lassen. Es sei denn, dies ist aus wirtschaftlichen, werblichen oder technischen Gründen unzumutbar.
  8. Alle im Zuge der Produktion von upstairs.media erstellten Bild- und Tonmaterialien sowie Drehbücher, Konzepte, Zeichnungen und ähnliches Material bleiben Eigentum von upstairs.media. upstairs.media übertragt dem Auftraggeber keine Rechte hinsichtlich der während der Herstellung des Werks entstandenen Materialien und Unterlagen.
  9. upstairs.media stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei, sofern der Auftraggeber das Werk innerhalb der vorab vereinbarten Weise nutzt. Der Auftraggeber wird upstairs.media unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Auftraggeber upstairs.media nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch.
  10. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf upstairs.media – unbeschadete etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers – nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Auftraggeber die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.
  11. upstairs.media ist berechtigt dem Auftraggeber die Nutzung des Werks zu untersagen, wenn upstairs.media gegenüber schutzrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.
  12. upstairs.media behält sich vor das fertige Werk, Ausschnitte daraus und/oder aus dem Rohmaterial, sowie Grafiken und Animationen zu Werbungszwecken zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt zu nutzen und beliebig zu kopieren zum Beispiel für Wettbewerbs-/Festivaleinreichungen und vorzuführen. Jedoch erst, wenn das Werk seitens des Auftraggebers im Einsatz ist. Des Weiteren ist upstairs.media berechtigt den Auftraggeber als Referenz anzugeben und in seiner Kundenliste zu führen.

11. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von persönlichen Informationen

  1. Für die Abwicklung von Aufträgen ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Diese werden von upstairs.media ausschließlich innerhalb des Unternehmens genutzt. Dabei kann es notwendig sein Daten an Dritte zur Erfüllung des Auftrags weiterzugeben.
  2. Nach vollständiger Vertragsabwicklung werden persönliche Daten gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einer darüber hinausgehenden Datenverwendung zugestimmt hat.
  3. Darüber hinaus findet keine weitere Nutzung der vom Auftraggeber übermittelten persönlichen Informationen statt. Insbesondere kein Weiterverkauf oder eine Überlassung an unbeteiligte Dritte.
  4. Der Auftraggeber kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen kostenfrei Auskunft über die bei upstairs.media gespeicherten Daten verlangen. Es ist jederzeit möglich von upstairs.media erhobene Daten zu sperren, berichtigen oder löschen zu lassen. Eine an upstairs.media erteilte Einwilligung zur Datenerhebung und Verwendung kann ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen werden.
  5. Der Auftraggeber stimmt zu, dass upstairs.media ihn auch über die Auftragsabwicklung hinaus per Email, Post oder Telefon kontaktieren darf um ihn über Produkte zu informieren oder ihm Grüße zu Feiertagen zu übermitteln.
  6. Darüber hinaus gilt die Datenschutzerklärung von upstairs.media. Einsehbar unter https://link.upstairs.media/datenschutz.

12. Schlussbestimmungen

  1. Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und firmeninternen Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrags verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht in ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
  2. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrags und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse auch finanzieller Natur zu wahren.
  3. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
  4. Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Erklärungen per Email gelten entsprechend. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.
  5. Sollten einzelnen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken.
  6. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das für den Sitz des Unternehmens zuständige Gericht.

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